Keine besonderen Vorkehrungen
Beim Erdbebenschutz gelten für Industriebetriebe dieselben Bauvorschriften wie für alle anderen Gebäude.
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RHEINFELDEN. Das starke Erdbeben in der Nacht auf Sonntag sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Dabei wird gerade in den Industriekommunen Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen immer wieder die Frage nach der Sicherheit von Chemiegebäuden gestellt. Die Antwort wird manchen überraschen: Für diese gelten bisher nämlich dieselben Bauvorschriften wie für jedes andere Bauwerk: Sie müssen nach der DIN-Norm 4149 konstruiert werden, die "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" behandelt.
Für Axel Milan, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz beim Landkreis könnte sich dies nämlich durchaus noch ändern. Bisher beziehen sich die Vorgaben auf Erdbeben bis zu einer Stärke ...