Keine besonderen Vorkehrungen
Beim Erdbebenschutz gelten für Industriebetriebe dieselben Bauvorschriften wie für alle anderen Gebäude.
RHEINFELDEN. Das starke Erdbeben in der Nacht auf Sonntag sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Dabei wird gerade in den Industriekommunen Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen immer wieder die Frage nach der Sicherheit von Chemiegebäuden gestellt. Die Antwort wird manchen überraschen: Für diese gelten bisher nämlich dieselben Bauvorschriften wie für jedes andere Bauwerk: Sie müssen nach der DIN-Norm 4149 konstruiert werden, die "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" behandelt.
Für Axel Milan, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz beim Landkreis könnte sich dies nämlich durchaus noch ändern. Bisher beziehen sich die Vorgaben auf Erdbeben bis zu einer Stärke ...