Kein Zweifel an der Schuld
Viereinhalb Jahre Gefängnis nach versuchtem Totschlag.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Am Dienstag ging das Verfahren gegen einen 29-jährigen Bad Säckinger vor dem Landgericht Waldshut zu Ende. Die dritte große Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ein.
Die Kammer sah folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Am 1. Dezember 2012 trafen der Angeklagte und der 64-jährige Verletzte auf dem Keltenweg in Bad Säckingen aufeinander. Durch ...