Kein Urteil gegen Hotel-Angestellte wegen Freiheitsberaubung
Landgericht stellt Berufungsverfahren gegen Zahlung von 500 Euro ein / Was sich genau abspielte, bleibt unklar / Kein Mitspracherecht für die Nebenklägerin.
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Die Kernfrage des Prozesses bleibt unbeantwortet. Auch nach dem Urteil in zweiter Instanz ist unklar, ob eine leitende Angestellte eines Freiburger Hotels im März 2009 eine Mitarbeiterin vorsätzlich für kurze Zeit in einem fensterlosen Raum eingeschlossen hat. Das ...