Kein Tötungsvorsatz bei Messerangriff in St. Märgen
Drei Jahre und neun Monate Haft wegen schwerer Körperverletzung: So lautet das Urteil für den 44-Jährigen, der im Januar in St. Märgen seinen 38-jährigen Mitbewohner und Arbeitskollegen mit einem Küchenmesser angegriffen hat.
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