Kein Platz für Asylbewerber
Der VGH verbietet Unterkünfte in Gewerbegebieten und vergrößert damit die Not der Kommunen.
Nicht nur in Baden-Württemberg ächzen Landkreise und Städte: Die Zahl der Asylbewerber steigt rapide, es fehlen ausreichend Unterkünfte – die in einer Kommune und deren ablehnenden Nachbarschaften nicht einfach zu finden sind. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen beliebten Ausweg verbaut: Unterkünfte für Asylbewerber sind in Gewerbegebieten grundsätzlich unzulässig.
In Fellbach waren Asylbewerber schon ins neue Heim eingezogen, die Stadt hatte den Bauantrag genehmigt. Dagegen klagten zwei Nachbarn, ihre Eilanträge blitzten zwar beim ...