Kein Nachweis für Behandlungsfehler
Ein Steckschuss und die Folgen: Gericht weist Klage von Peter Birkenheier gegen den Krankenhaus-Spitalfonds ab / Berufung.
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WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Eine Revolverkugel, die 14 Jahre lang im Körper steckte, weil Waldshuter Krankenhausärzte sie bei der Behandlung übersehen hatten, ist kein Grund für Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Das Landgericht Waldshut wies gestern die entsprechende Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage des heute 40-jährigen Dogerners Peter Birkenheier ab, der 1988 angeschossen worden war.
Einen ärztlichen Behandlungsfehler habe der Kläger nicht nachweisen können, so die Zivilrichter in der mündlichen Urteilsbegründung. Die jetzt im Nachhinein bestimmte Flugbahn der Kugel sei so ...