Kein Nachweis für Behandlungsfehler

Ein Steckschuss und die Folgen: Gericht weist Klage von Peter Birkenheier gegen den Krankenhaus-Spitalfonds ab / Berufung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Eine Revolverkugel, die 14 Jahre lang im Körper steckte, weil Waldshuter Krankenhausärzte sie bei der Behandlung übersehen hatten, ist kein Grund für Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Das Landgericht Waldshut wies gestern die entsprechende Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage des heute 40-jährigen Dogerners Peter Birkenheier ab, der 1988 angeschossen worden war.

Einen ärztlichen Behandlungsfehler habe der Kläger nicht nachweisen können, so die Zivilrichter in der mündlichen Urteilsbegründung. Die jetzt im Nachhinein bestimmte Flugbahn der Kugel sei so ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel