Bundesarbeitsgericht

Kein Kopftuch in christlicher Klinik

Eine muslimische Krankenschwester wollte in einer evangelischen Klinik Kopftuch tragen, aber ihr Chef sagte Nein. Dieses Verbot ist rechtens – und nicht das erste seiner Art.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer in einer evangelischen Einrichtung ein muslimisches Kopftuch tragen will, verstößt gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Muslimische Krankenschwestern müssten sich in christlichen Krankenhäusern neutral verhalten und dürften ihre ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Rudi Müller-Glöge, Sascha Leese

Weitere Artikel