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Der Bundesgerichtshof erklärt die Verwertungskündigung eines Vermieters in St. Blasien für unwirksam.  

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Inzwischen abgerissen für den Neubau – die alte Apotheke in St. Blasien  | Foto: Sebastian Barthmes
Inzwischen abgerissen für den Neubau – die alte Apotheke in St. Blasien Foto: Sebastian Barthmes

KARLSRUHE. Gerichte müssen die Gründe, die ein Vermieter für eine sogenannte Verwertungskündigung angibt, sorgfältig prüfen. Dies entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus St. Blasien im Schwarzwald.

Konkret ging es um ein Haus in der Innenstadt von St. Blasien. Die Vermieterin, eine Kommanditgesellschaft (KG), kündigte 2015  allen Mietern, weil das Haus abgerissen werden soll. Stattdessen sollte auf dem Grundstück ein Erweiterungsbau für das benachbarte Modehaus "Schmidt ...

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