Account/Login

Kein Alkohol auf Spielplätzen

Stadt erweitert das allgemeine Zechverbot / Schulhöfe bleiben zunächst ausgenommen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

RHEINFELDEN. Die Stadt macht Ernst: Der Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen ist von sofort an verboten – wer es dennoch tut, riskiert eine Geldbuße. Der Gemeinderat hat die Änderung der Polizeiverordnung gutgeheißen, in der das allgemeine Zechverbot um eine Passage erweitert wird, in der das Konsumieren und Mitführen von alkoholischen Getränken untersagt wird.

In letzter Zeit haben die Sachbeschädigungen auf Kinderspielplätzen sehr stark zugenommen, wobei diese Auswüchse meist in direktem Zusammenhang mit starkem Alkoholkonsum standen – als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel