Kartellamt setzt Stadt unter Strom

Energiedienst wehrt sich: EVTN soll beim Netzrückkauf gezielt bevorzugt worden sein / Hinterseh spricht von "Nachtreten".  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
29. März 2011: Ein Fernsehteam verfolg... und den Elektrizitätswerken Schönau.   | Foto: Peter Stellmach
29. März 2011: Ein Fernsehteam verfolgt den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum Zusammenschluss der Stadt Titisee-Neustadt und den Elektrizitätswerken Schönau. Foto: Peter Stellmach

TITISEE-NEUSTADT. Die Stadt Titisee-Neustadt ist im Visier des Bundeskartellamts. "Verdacht auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und Wettbewerbsbeschränkung" lautet der Anlass für das Verfahren, das die Bundesbehörde eingeleitet hat. Es drohen Verzögerungen von unbestimmter Dauer für den zum 1. Mai geplanten Start der Energieversorgung Titisee-Neustadt (EVTN). Ob der Rückkauf des Stromnetzes vom bisherigen Versorger Energiedienst (ED) gefährdet ist, lässt sich nicht abschätzen.

Unter Strom gesetzt worden ist das Kartellamt vom ED. Der langjährige Stromlieferant hat, wie ein der BZ vorliegender Brief der Behörde an die Stadt besagt, Informationen vorgetragen und Unterlagen vorgelegt, die "konkrete Anhaltspunkte" enthalten "für missbräuchliches Verhalten der Stadt im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für Stromleitungen".
Die 8. Beschlussabteilung des Kartellamts erläutert: Eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel