Karlsruhe weist Klage zurück
Ein Gersbacher Bürger forderte Schadenersatz von der Stadt.
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GERSBACH (BZ). Die Stadt Schopfheim als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen selbstständigen Gemeinde Gersbach wurde von einem Gersbacher Bürger auf Schadenersatz in Höhe von 5624,21 Euro (11 000 Mark) nebst Zinsen verklagt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Schadenersatzanspruch mit Urteil vom 29.11. 2002 als unbegründet abgewiesen, da eine Pflichtverletzung der Gemeinde bzw. Stadt nicht vorliegt. Jetzt hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 30. Juni 2003 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Waldshut-Tiengen kostenpflichtig zurückgewiesen.
Zur Begründung: Der Kläger hatte ausgeführt, die Stadt bzw. die inzwischen eingegliederte Gemeinde Gersbach habe durch das aggressive, saure Wasser ihrer öffentlichen Wasserversorgung an seiner Kaltwasserrohrleitung in Gersbach ...