Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr: Auf dem Prüfstand steht unter anderem die heimliche Ausspähung von Computer-Festplatten mit BKA-Trojanern.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Archivbild aus dem Jahr 2009: Vor einem Logo des Bundeskriminalamts ist auf einer Pressekonferenz ein Handy-Verbotsschild aufgestellt. Nun geht es darum, was dem BKA erlaubt ist. Foto: dpa
Es war das zentrale Projekt von Wolfgang Schäuble in seiner zweiten Amtszeit als Innenminister: Erstmals bekam das BKA präventive Befugnisse – es sollte nicht nur Straftaten aufklären, sondern versuchen, ...