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Kompetenz überschritten

Karlsruhe: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht in Karlsruhe.  

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Das Verfassungsgericht hat das umstrittene  Betreuungsgeld gekippt.  | Foto: dpa
Das Verfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Foto: dpa
Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita ...

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