Kompetenz überschritten
Karlsruhe: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht in Karlsruhe.
afp, dpa & epd
Di, 21. Jul 2015, 10:22 Uhr
Deutschland
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