(K)ein Freibrief für die Bauherren

Kleine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind möglich / Vorerst kein Metallgeländer auf dem Friedhof.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vorerst erhält die Friedhoftreppe kein...l ein Holzgeländer angebracht werden.   | Foto: heidi fössel
Vorerst erhält die Friedhoftreppe kein Geländer. Über der Mauer (rechts oben) soll ein Holzgeländer angebracht werden. Foto: heidi fössel

KIPPENHEIM-SCHMIEHEIM. Ein Bauherr im Baugebiet "Wohnen am Schloss" soll nach dem Willen des Ortschaftsrats eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erhalten und die festgesetzte Wandhöhe von 5,50 Metern um 27 Zentimeter überschreiten dürfen. Diese Empfehlung hat der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Montag einstimmig dem Gemeinderat auf den Weg gegeben. Gleichzeitig hat er sich dafür ausgesprochen, bei weiteren Befreiungsanträgen in dem kleinen Baugebiet generell eine Überschreitung der Bauvorschriften um maximal fünf Prozent zuzulassen.

Die Bauvoranfrage hatte bereits vor einer Woche den Gemeinderat beschäftigt. Der war mit großer Mehrheit der Auffassung, dass sich zuerst der Ortschaftsrat mit ihr befassen sollte. Allerdings war im Gemeinderat Unmut darüber spürbar, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel