Polizeifahndung im Internet
Justizministerium: Vorsicht mit Facebook
Justizministerkonferenz will Fahndungsaufrufe im Internet auf Polizeiseiten beschränken.
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Die Polizei soll das Internet nur begrenzt für die Suche nach mutmaßlichen Verbrechern nutzen. Das beschloss am Donnerstag die Justizministerkonferenz in Berlin. Fahndungsaufrufe sollen nur auf Webseiten der Polizei, nicht auf Facebook veröffentlicht werden. Die Vorsicht ist löblich, greift aber zu kurz.
Öffentliche Fahndungsaufrufe sind bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" schon lange gesetzlich erlaubt. Üblich waren bisher Steckbriefe sowie Fahndungsaufrufe in Zeitungen und im ...