Justiz am längeren Hebel
Baden-Württemberg muss nicht mit Klagewelle von schlecht untergebrachten Häftlingen rechnen.
Das Land wird’s verschmerzen können. Baden-Württemberg muss einem Häftling, der monatelang in einer überfüllten Zelle ohne Schutz der Intimsphäre untergebracht war, 2000 Euro Entschädigung zahlen. Dies entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Die Einsparungen für das Land, das auf den rechtzeitigen Bau ausreichenden Haftraums verzichtete, dürften aber deutlich höher liegen.
Das Strafvollzugsgesetz lässt die Mehrfachbelegung von Zellen in alten Haftanstalten übergangsweise zu. Gegen die Menschenwürde verstößt eine solche Unterbringung aber immer dann, ...