Juristischer Gegenwind flaut nicht ab
Alle fünf Kläger gegen den Windpark Rohrenkopf legen Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ein.
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GERSBACH. Wer dachte, dass nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg der juristische Gegenwind für den Windpark Gersbach schwächer wird, hat sich getäuscht: Alle fünf Kläger aus der ersten Instanz gehen den nächsten Schritt und legen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein.
Die Ausgangslage: Mitte Februar hatte das Verwaltungsgericht Freiburg die Anträge von Anwohnern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Genehmigung des ...