Kommentar

Jeder Streit um die Ladenmiete in Corona-Zeiten ist anders

BZ-Plus Der Bundesgerichtshof hat zu Recht nicht versucht, ein pauschal anwendbares Urteil zur Ladenmiete im Corona-Lockdown zu fällen. Auf Juristen könnte viel Arbeit zukommen.  

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Geschlossener Laden im Lockdown – um die Miete könnte es da Streit geben.  | Foto: Sebastian Willnow (dpa)
Geschlossener Laden im Lockdown – um die Miete könnte es da Streit geben. Foto: Sebastian Willnow (dpa)

Wer auf einen klaren Leitfaden für die Praxis gehofft hatte, den dürfte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Ladenmiete im Corona-Lockdown enttäuschen. Demnach müssen Vermieter zwar möglicherweise eine Kürzung der Miete hinnehmen, entscheidend ist aber der jeweilige Einzelfall. Pächter und Verpächter müssen sich also einigen – oder vor Gericht ziehen.

Schon vor Beginn der Pandemie sind die zum Teil sehr hohen Ladenmieten in bevorzugten Innenstadtlagen für Einzelhändler mehr und mehr zur Belastung geworden. Der Onlinehandel, der mit ...

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