Account/Login

Ja zu vier Terrassenhäusern

Bad Bellinger Gemeinderat beschließt Änderung des Bebauungsplans "Hinterm Hof".  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auf der noch freien Fläche zwischen He...werden vier Terrassenhäuser entstehen.  | Foto: Jutta Schütz
Auf der noch freien Fläche zwischen Hertinger Straße und Hofstraße werden vier Terrassenhäuser entstehen. Foto: Jutta Schütz

BAD BELLINGEN. Das große, noch freie Grundstück unterhalb der Hertinger und oberhalb der Hofstraße im Kernort wird mit vier Panorama-Terrassenhäusern bebaut. Der Gemeinderat beschloss nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und Anregungen aus der Offenlage die fünfte Änderung des Bebauungsplans "Hinterm Hof" als Satzung. Damit wird eine schon vor 40 Jahren in ähnlicher Form anvisierte Bebauung realisiert werden. Sechs Gemeinderäte stimmten dafür, zwei Räte votierten gegen die Satzung, drei Räte enthielten sich der Stimme.

Bereits in den siebziger Jahren hatte es Pläne für Terrassenhäuser an dieser Stelle gegeben, die aber nicht umgesetzt wurden. Erstmals in Kraft getreten war der Bebauungsplan "Hinterm Hof" am 23. Januar 1975, er wurde mehrfach angepasst und verändert, wie Planer Tilman ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel