Menschenrechtsgerichtshof

Italien lehnt Leihmutterschaft ab und bekommt Recht

Italien setzt sein Verbot der Leihmutterschaft rigoros durch. Der Menschenrechtsgerichtshof gibt Rückendeckung. Ohne biologische Verwandtschaft zum Kind bleibt es rechtlich schwierig.  

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Foto: dpa
Am 27. Februar 2011 wird in Moskau ein Junge geboren. So viel steht fest. Bereits auf die scheinbar simple Frage nach den Eltern gibt es viele Antworten: Ist es das italienische Paar Donatina und Giovanni? Die russische Leihmutter? Oder doch die beiden Unbekannten, die ihren Samen und ihre Eizellen gespendet haben?
Am Ende fehlt dem Kind ...

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