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Ist davon auszugehen, dass das Metropolitankapitel seine Entscheidungen abgewogen hat

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Ebenfalls zum Leserbrief "Wie lässt sich das vor dem christlichen Gewissen verantworten?" (BZ vom 2. November).

Nein, meine Herren Professoren, bloß weil Sie – auch aus freundschaftlicher Verbundenheit mit dem Domkapellmeister (DKM) – die Entscheidung des Domkapitels als unverhältnismäßig empfinden, müssen Sie nicht in gleichem Atemzug wieder die Keule der fehlenden Barmherzigkeit der Institution Kirche schwingen und gleich noch die Gewissensfrage stellen. Auch wenn die Gründe der Kündigung nicht kommuniziert werden (müssen), ist davon auszugehen, dass das Metropolitankapitel sehr wohl seine Entscheidungen hinsichtlich ihrer öffentlichen Wirkung abgewogen hat und im Umkehrschluss ein schwerwiegendes Fehlverhalten des DKM vorliegen muss, was jetzt zur ultima ratio geführt hat.

Die Ausübung des "Hirtenamtes", das Sie den Geistlichen zuschreiben, gilt auch im weltlichen Sinne für den Oberhirten der Domsingschule und seine unterstellten Schäfchen gleichermaßen, und scheint offensichtlich nicht oder nur unzureichend ausgeübt worden zu sein. Im Übrigen stört mich die Überhöhung der Leistungen, die Sie dem noch amtierenden DKM zuschreiben.

Wer wirklich Leistung gebracht hat, war der Alt-DKM Raimund Hug! Er und die damalige Sekretärin mit halber Stelle (sic!) haben in dreißig Jahren die Domsingschule in ihrer heutigen Form erschaffen, anfänglich in der Kooperatur, später in der Alten Wache und aktuell im Erzbischöflichen Palais! Herr Böhmann musste lediglich den Laden mit üppigen 7,75 Vollzeitstellen und weiteren Honorarkräften am Laufen halten – wozu er wohl dauerhaft nicht im Stande war.

Den Sängerinnen und Sängern der Domkapelle, des Domchores sowie der Domsingknaben kann ich versichern, dass es auch andere sehr gute Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen gibt. Variatio delectat – um in der Sprache der Gelehrten zu bleiben!

Nicolaj Schröder, Freiburg

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