Zukunft der Kindergärten
Ist Beschluss rechtswidrig?
Der Beschluss des Stühlinger Gemeinderates zur Zukunft der acht Kindergärten der Gesamtgemeinde ist in Teilen rechtswidrig und somit "de facto nichtig". Dies gab der Eberfinger Ortsvorsteher Wolfgang Löhle in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates bekannt.
Mi, 22. Sep 2010, 16:08 Uhr
Stühlingen
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STÜHLINGEN-EBERFINGEN (noe). Der Beschluss des Stühlinger Gemeinderates vom 13. September zur Zukunft der aktuell acht Kindergärten der Gesamtgemeinde ist in Teilen rechtswidrig und somit "de facto nichtig". Dies gab der Eberfinger Ortsvorsteher Wolfgang Löhle am Dienstagabend in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates bekannt.
Zur Begründung nannte Wolfgang Löhle, dass bei einer geplanten Schließung einer öffentlichen Einrichtung in einem Stadtteil vor einem Gemeinderatsbeschluss immer erst der Ortschaftsrat informiert und gehört werden muss. Ohne Beteiligung der Ortschaftsräte hatte der Gemeinderat Stühlingen letzte Woche jedoch ...