Entscheidung

Islamistische Gefährder aus dem Ausland dürfen weiter abgeschoben werden

BZ-Plus Auch weiterhin dürfen ausländische Gefährder aus Deutschland abgeschoben werden – die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Beschluss am Donnerstag veröffentlicht. Das Urteil der Richter ist folgerichtig – am grundlegenden Problem mit der gewaltbereiten Salafistenszene ändert es aber nichts.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Auch weiterhin dürfen ausländische Gefährder aus Deutschland abgeschoben werden – die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Beschluss am Donnerstag veröffentlicht. Das Urteil der Richter ist folgerichtig – am grundlegenden Problem mit der gewaltbereiten Salafistenszene ändert es aber nichts.

Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gehen die Sicherheitsbehörden in Deutschland deutlich härter gegen islamistische Gefährder vor, als dies vorher der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel