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"Irrtum" führte zur Eskalation

Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung.  

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ZELL/WALDSHUT-TIENGEN (hüf). Mit Bewährungsstrafen endete der Prozess um einen versuchten Totschlag an einem 48-jährigen Metallarbeiter in der Nacht auf den 6. Februar in Zell (wir berichteten). Die 3. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Eugen Endress verurteilte den Hauptangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 22 Monaten, seinen Cousin zu 16 Monaten, davon ein Monat, weil er sich mit Angriffen auf Polizisten der Blutentnahme widersetzte.

Endress betonte dabei, dass der Fall "nicht im entferntesten mit den U-Bahn-Fällen in Berlin und München zu tun hat" und bezeichnete eine Verbindung damit als "populistisch". Dort sei es alleine ...

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