Um Verpackungsmüll einzusparen, gilt für Gastronomien seit Januar eine Mehrwegpflicht: Für den Außer-Haus-Verkauf müssen sie Mehrwegbehälter anbieten. Die Umsetzung verläuft jedoch holprig.
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Diese Aufnahmen sollen der Vergangenheit angehören: Lauter Einwegbecher, die im Müll landen. Foto: Jan Woitas (dpa)
Seit Beginn dieses Jahres gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht. Mit der neuen Regelung sind Gastronomen dazu verpflichtet, beim Verkauf von Essen zum Mitnehmen auch Mehrweg-Verpackungen als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen oder Einwegtrinkbecher anzubieten. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter und unter fünf Mitarbeitenden. Diese kleineren Betriebe müssen das bestellte Essen jedoch, auf ...