Immobilienberater wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt
Ein Jahr und sechs Monate Haft sowie drei Jahre Berufsverbot lautete das Urteil des Amtsgerichts Freiburg gegen einen Kaufmann wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
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Der einschlägig vorbestrafte 62-Jährige, der laut eigener Aussage als selbstständiger Immobilien-Marketing-Berater tätig ist, hatte im Auftrag einer Bad Säckinger Immobilienfirma in Freiburg Eigentumswohnungen vermarktet und in den fünf ...