Im Zweifel für den Angeklagten
Der wegen der Honauer Bluttat Angeklagte erhält drei Jahre und sechs Monate Haft – statt 13 Jahre, wie der Staatsanwalt forderte.
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ORTENAU. Drei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe: Dem 20-jährigen Angeklagten mag das am Donnerstagabend verkündete Urteil der Strafkammer im Prozess um die Bluttat bei Honau als gefühlter Freispruch erschienen sein. Denn der Staatsanwaltschaft hatte auf 13 Jahre Haft und eine mögliche Sicherungsverwahrung plädiert.
Dem Gericht, so leitete Heinz Walter, der Vorsitzende der Großen Jugendkammer des Landgerichts, seine Urteilsbegründung ein, sei die Entscheidung "in diesem höchst ungewöhnlichen Verfahren" schwer gefallen, weil sich der Angeklagte zu wesentlichen Fragen nur sehr ...