Testpflicht
Im Kreis Emmendingen wird in den Kitas weiter getestet
Auch wenn die vom Landratsamt erlassene Verordnung zur Testpflicht in Kitas am 13. Juni endet: Die 24 Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen halten daran weiter fest.
Do, 10. Jun 2021, 16:15 Uhr
Kreis Emmendingen
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Die am 10. Mai in Kraft getretene Testpflicht war vom Landratsamt erlassen worden. Sie gilt in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Kommunen, Kirchen und privaten Träger. Sowohl Erzieherinnen und Erzieher als auch Kinder ab drei Jahren müssen zwei Mal in der Woche einen negativen Covid-19-Test in der Einrichtung vorlegen. Wenn Kinder nur maximal drei Tage je Woche anwesend sind, genügt ein Test pro Woche. Ohne die Vorlage der geforderten Tests ist der Zugang zu den Einrichtungen und die Teilnahme an Angeboten nicht möglich.
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Die Testpflicht war bis 13. Juni befristet worden. Über eine mögliche Verlängerung kann aber nicht mehr der Landkreis entscheiden und dies auch nicht mehr anordnen, da nach dem Infektionsschutzgesetz bei einem Inzidenzwert von 50 die Zuständigkeit für Allgemeinverfügungen wieder auf die Städte und Gemeinden übergeht.
Die Städte und Gemeinden hätten sich darauf verständigt, die Testpflicht um mindestens vier Wochen zu verlängern. Jede der 24 Kommunen erlasse hierzu eine eigene Allgemeinverfügung, die ab Montag, 14. Juni, in Kraft tritt und in der auch die Dauer der Testpflicht je Gemeinde geregelt ist. Die Verlängerung schließt sich damit nahtlos an die auslaufende Allgemeinverfügung des Landkreises an.
Die Freiämter Bürgermeisterin Hannelore Reinbold-Mench begründet als Sprecherin der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis die jetzt vereinbarte Fortführung der Testpflicht. "Die Verlängerung erfolgt aus Gründen der Prävention, damit wir frühzeitig Covid-19-Infektionen erkennen und die Verbreitung des Virus stoppen können. Das gibt nicht nur Sicherheit für unsere Einrichtungen, sondern auch für die Familien der Kinder. Mit der Allgemeinverfügung wollen wir auch einen Gleichklang mit der Testpflicht für Schulkinder erreichen, die vom Land verfügt ist. Auch wenn die Corona-Zahlen derzeit niedrig sind, sehen wir die Testung als Maßnahme zur raschen Erkennung eventueller Erkrankungen als geeignet und angemessen an", wird sie in der Presseerklärung zitiert.
Die Einführung der Testpflicht habe zu einem Rückgang der Infektionsfälle sowohl unter Kindern als auch Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen geführt. Zuvor mussten im Frühjahr verschiedene Gruppen und in einigen Fällen auch Kindergärten geschlossen werden. Die Infektionsfälle hatten zudem auch eine 14-tägige Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen meist im direkten familiären Umfeld zur Folge.
"Seit der Einführung der Testpflicht im Mai konnten wir sinkende Fallzahlen in den Kindertageseinrichtungen feststellen", so Landrat Hanno Hurth. "Es gab und gibt kritische Stimmen zur Testpflicht, aber viele Eltern schickten ihre Kinder erst mit Einführung der Testpflicht wieder in die Einrichtungen", berichtet der Landrat von Gesprächen und Schreiben von Eltern.
Wie bisher schon sind von den Allgemeinverfügungen der Kommunen Kinder und Beschäftigte ausgenommen, denen aus medizinischen oder sonstigen Gründen die Durchführung eines Nasen- oder Spucktests nicht möglich oder zumutbar ist oder die ein entsprechendes Attest vorlegen können. Auch für vollständig geimpfte Personen und Genesene entfällt die Testpflicht, sie müssen dafür die abgeschlossene Impfung und die erfolgte Genesung nachweisen.
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