Im Hintergrund brodelt’s

In Sachen Nordumgehung: Normenkontrollklage und öffentlicher Vor-Ort-Termin am 24. November.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Formales Baurecht für die Nordumgehung...  ist jedoch an Bedingungen geknüpft.   | Foto: Martin Pfefferle
Formales Baurecht für die Nordumgehung besteht, ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Foto: Martin Pfefferle

HEITERSHEIM. In Sachen Nordumgehung geht es im Hintergrund weiter. Für die Antwort auf die Klagebegründung hat die Stadt Heitersheim Fristverlängerung beantragt und bekommen. Für die Petition an den Landtag ist ein Vor-Ort-Termin festgelegt worden, und zwar am Freitag, 24. November, von 10 bis 14 Uhr.

Formales Baurecht für die Nordumgehung besteht seit dem 14. Februar 2017, als der Bebauungsplan als Satzung beschlossen worden ist. Tatsächlich jedoch ist die Verfügbarkeit der Grundstücke zwingend für einen Baubeginn erforderlich. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Bernhard Walz, Benjamin Hofmann, Katharina Pfefferle

Weitere Artikel