Im Hähnchen krabbelten die Maden
Imbiss der ekligen Art: Bistro-Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen Lebensmittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
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Hähnchen im Wecken hat ein Kunde an einem Bistro-Imbiss an einem Sommerabend 2006 gekauft – um mit der Mahlzeit eine Bekannte zu überraschen. Die Überraschung ist misslungen, weil der Mann Hähnchen "mit Beilage" erworben hatte: Nach einem Bissen entdeckte die Freundin krabbelnde Maden im Fleisch. Wegen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 31 Jahre alte r Imbiss-Angestellter jetzt zu 250 Euro Strafe verurteilt worden. Vor dem Amtsrichter hat er gestern seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen.
Das verdorbene Abendessen hatte für die Esserin unangenehme Folgen: Sie musste sich mehrfach übergeben, bekam Krämpfe und musste ambulant in der Uni-Klinik behandelt werden – wo man sie sogar erst auf Station nehmen wollte. ...