Gericht

Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung verurteilt

Gericht verurteilt Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe / Sie hatte behauptet, vergewaltigt worden zu sein.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Beten half nichts: Lohfink am Montag im Gerichtssaal   | Foto: dpa
Beten half nichts: Lohfink am Montag im Gerichtssaal Foto: dpa

BERLIN (dpa). Für das Berliner Amtsgericht ist die Sache klar: Gina-Lisa Lohfink wurde nicht vergewaltigt. Entsprechende Beschuldigungen gegen zwei Männer, mit denen sie im Juni 2012 Sex hatte, seien erlogen. Wegen falscher Verdächtigung muss sie nun eine Geldstrafe von 20 000 Euro zahlen. So lautet das Urteil in dem Prozess, der bundesweit für Aufsehen sorgte – nicht zuletzt wegen des Verhaltens der Angeklagten.

Gina-Lisa Lohfink springt wütend auf, schnappt ihre schwarze Tasche und stürmt aus dem Gerichtssaal. "Das muss ich mir hier nicht antun", raunt sie noch empört und – verschwindet ohne weiteren Kommentar. Die frühere Kandidatin bei "Germany’s next Topmodel" hatte zwei Männern Vergewaltigung vorgeworfen. Sie habe vermutlich wegen K.o.-Tropfen einen "Filmriss" erlitten. Sie habe immer wieder "Nein, nein" gerufen in jener Nacht in der Berliner Wohnung eines Clubmanagers, in die sie mit einem kurz zuvor kennengelernten Fußballer nach einem Clubabend gefahren war, hatte sie bei der Polizei ausgesagt. Sie habe geweint und wegzurennen versucht.

"Die Behauptungen sind in Gänze widerlegt", sagt Richterin Antje Ebner im Urteil. Es sei kein Blümchensex gewesen, aber dass die Männer Gewalt anwendeten oder Lohfink mies behandelten, sei "in keinster Weise" auf dem Video zu erkennen. Der 28-jährige Fußballer und der 33 Jahre alte Ex-Manager eines Berliner Clubs hatten in jener Nacht abwechselnd Sex mit Lohfink und das auch gefilmt.

Staatsanwältin Corinna Glögge sagt in ihrem Plädoyer, die Männer hätten sich schäbig verhalten, sie hätten in Lohfink ein sexuelles Abenteuer gesehen. Sie habe nicht gefilmt werden wollen. Aber Gewalt gegen Lohfink "gab es nicht mal ansatzweise". Die Vergewaltigungsvorwürfe waren schon in Ermittlungen gegen die Männer fallen gelassen worden. Die beiden hatten aber wegen der Verbreitung der Videos Strafbefehle kassiert. Der Fußballer hatte akzeptiert, der andere Mann hat angekündigt, die Strafe nicht anzunehmen. Damit könnte es dann zu einem weiteren Prozess mit dem selben Inhalt kommen. Lohfink hatte wegen der falschen Verdächtigung einen Strafbefehl über 24 000 Euro erhalten, den sie aber zurückwies.

Nun sagt Richterin Ebner, anfangs habe Lohfink per Anwalt die Verbreitung der Videos angezeigt, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Erst später habe sie eine Vergewaltigung angezeigt. Und erst am letzten Verhandlungstag habe die Verteidigung nach mehr als vier Jahren das Gedächtnisprotokoll einer Frauenärztin vorgelegt. Darin sei von Verletzungen und Wunden – wie von Lohfink bei der Polizei angegeben – nicht die Rede gewesen. Und warum trifft man sich mit einem der Männer ein drittes Mal, wenn man vergewaltigt wurde, stellt die Richterin in den Raum. Auch K.-o.-Tropfen scheiden laut Urteil aus. Lohfink habe bei dem Treffen mit den Männern noch Pizza bestellt, telefoniert, in die Kamera gewunken und gepost, hieß es. Wer solche Tropfen bekommt, der wird bewusstlos, sagte Gutacher Torsten Binschek-Domaß zuvor.

Vielleicht sei Frau Lohfink auch wegen der öffentlichen Unterstützung nicht mehr von ihren Behauptungen weggekommen, meinte die Richterin. Der Prozess hatte polarisiert und deutschlandweit Debatten ausgelöst. Die einen sahen Lohfink als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszenierte, vermarktete Tränenshow.

Die Richterin bezweifelt, dass der Fall die vom Bundestag verabschiedete Verschärfung des Sexualstrafrechts beeinflusste. Dennoch hatten sich in die Debatte auch Bundesminister eingemischt. Richterin Ebner moniert, es sei ungewöhnlich, dass das Verfahren mit großem Hype auch für "nicht prozessrelevante Interessen" missbraucht worden sei.

Lohfink hatte während des Prozesses ihren Anwälten das Reden überlassen, sie äußerte sich nur außerhalb. Am Montag ergreift die 29-Jährige dann vor dem Urteil doch noch das Wort und schluchzt: "Das ist schlimm, was mir passiert ist. Ich wollte keinen Sex, ich wollte nicht gefilmt werden. Das ist pervers und widerlich. Ich werde das bis in den Tod mitnehmen." Und mit rauer Stimme geht es weiter: "Ich bin keine Hure, keine Schlampe. Ich warne alle Mädchen: Werdet nicht berühmt. Es ist eine schlimme Welt." Sie wünsche sich ein ganz normales Leben zurück, sagt die gelernte Arzthelferin. Sie überlege, ob sie ihr Abitur nachholen und studieren solle.

Ihr Anwalt kündigte derweil an, in Berufung zu gehen.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel