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Entscheidung

Rat erklärt Bürgerbegehren in Horben für zulässig

Am 2. Dezember können die Horbener darüber abstimmen, ob die Gemeinde ihre Aufgaben abgibt. Zeitgleich wird nun doch die Stelle eines Hauptamtsleiters ausgeschrieben.  

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Am 2. Dezember sollen die Bürger abstimmen können.  | Foto: dpa
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Am 2. Dezember sollen die Bürger abstimmen können. Foto: dpa
Das Bürgerbegehren gegen die Abgabe der Aufgaben der Gemeinde Horben an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hexental und die Gemeinde Merzhausen ist zulässig. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat am Dienstagabend getroffen. Überraschend entschied sich der Rat nun außerdem, sofort einen neuen Hauptamtsleiter für Horben suchen zu wollen.
DAS BÜRGERBEGEHREN
Ohne weitere Diskussion stimmte der ...

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