Bundesfinanzhof

Hoffnungen auf steuerliche Anerkennung von Arbeitszimmern zerschlagen

Der Bundesfinanzhof hat Hoffnungen auf eine kleine Revolution bei der steuerlichen Anerkennung von Arbeitszimmern enttäuscht.  

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MÜNCHEN. Heute im Homeoffice, morgen in der Firma: Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehört die regelmäßige Arbeit von zu Hause längst zum Alltag. In der Steuererklärung können die Kosten für den häuslichen Arbeitsplatz aber meistens nicht geltend gemacht werden. Hoffnungen auf eine Lockerung der strengen Regeln hat der Bundesfinanzhof (BFH) zerschlagen.

Der BFH hat Hoffnungen auf eine kleine Revolution bei der steuerlichen Anerkennung von Arbeitszimmern enttäuscht. Wer einen solchen Raum in der eigenen Wohnung oder seinem Haus nicht ausschließlich beruflich nutzt, darf Kosten dafür auch nicht anteilig von der Einkommensteuer absetzen, legte der BFH in ...

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