Hoffnung für männliche Küken

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Schreddern in deutschen Brütereien.  

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Küken in einem Mastbetrieb  | Foto: dpa
Küken in einem Mastbetrieb Foto: dpa
LEIPZIG (dpa). Im Streit um das Töten von jährlich Millionen männlichen Küken hoffen Tierschützer auf einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort verhandeln die Richter an diesem Donnerstag (16. Mai) darüber, ob die Praxis gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder nicht. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das ethisch fragwürdige Vorgehen untersagt. Mehrere Brütereien klagten dagegen und setzten sich in der Vorinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster durch.

Das Gesetz stellt das Töten von Wirbeltieren grundsätzlich unter Strafe, es sei denn, es gibt dafür einen "vernünftigen Grund". Das Aufziehen der männlichen Küken, die weder Eier noch zügig Fleisch geben, sei für die Brütereien unwirtschaftlich. Ein vernünftiger Grund für das Töten liege also vor, urteilte das OVG.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht das anders sehen, fürchtet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) dramatische Auswirkungen: "Das würde alle deutschen Brütereien treffen", sagte Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke. Die Veterinärämter in den Bundesländern würden keine Genehmigungen mehr für das Töten ausstellen, viele Betriebe würden ins Ausland abwandern.

Jedes Jahr werden dem Bundesagrarministerium zufolge rund 45 Millionen männliche Küken getötet. Legehennen sind darauf gezüchtet, langsam Fleisch anzusetzen und viele Eier zu geben. Die männlichen Küken legen keine Eier, setzen aber ebenfalls nur langsam Fleisch an. Das Töten ist aus Sicht der Betriebe eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

An Alternativen wird geforscht. Zwei Methoden, mit denen das Geschlecht des Kükens schon vor dem Schlüpfen bestimmt werden kann, haben gute Chancen, einmal flächendeckend zum Einsatz zu kommen. Bei der hormonellen Methode wird das Geschlecht über einen chemischen Marker bestimmt, der den Urin des Embryos analysiert. Die Geschlechtsbestimmung ist nach acht bis zehn Tagen Brutzeit möglich, dem Tierschutzbund ist das zu spät. Bei der sogenannten Schwingungs-Spektroskopie kann das Geschlecht bereits nach drei Tagen Brutzeit bestimmt werden.

So oder so: Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sollen solche Methoden schon "im kommenden Jahr" allen Brütereien in Deutschland zur Verfügung stehen. Branchenexperten halten den Zeitplan für zu ambitioniert. Doch der "vernünftige Grund", der das Töten bislang ermöglicht, würde dann automatisch wegfallen.

Der Tierschutzbund macht sich noch für eine weitere Methode stark: dem sogenannten Zweinutzhuhn. Hierbei werden die Tiere so gezüchtet, dass sie sowohl viele Eier legen, als auch viel Fleisch ansetzen. Auch Ripke befürwortet diesen Weg, sieht aber die Verbraucher in der Pflicht, bei etwas unförmigeren Eiern und teurerem Hühnerfleisch zuzugreifen.
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