Kommentar
Höcke-Prozess wegen SA-Parole: Ein heikles Urteil
Thüringens AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke muss eine Geldstrafe zahlen, weil er eine verbotene SA-Losung verwendet hat. Bewiesen wurde seine Schuld nicht, ein Freispruch wäre möglich gewesen.
Di, 14. Mai 2024, 21:34 Uhr
Kommentare
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
![Wegen Verwenden eines verbotenen SA-Sp...eil ist aber noch nicht rechtskräftig. | Foto: Hendrik Schmidt (dpa) Wegen Verwenden eines verbotenen SA-Sp...eil ist aber noch nicht rechtskräftig. | Foto: Hendrik Schmidt (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/14/62/81/d6/342000086-w-640.jpg)