Account/Login

Verfassungsgericht

Hilfe für Steuerfahnder

Verfassungsgericht: Auch rechtswidrig erlangte Beweise sind im Strafverfahren zulässig.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ob es illegal war, die Steuer-CD anzukaufen, sagt das Gericht nicht.  | Foto: dpa
Ob es illegal war, die Steuer-CD anzukaufen, sagt das Gericht nicht. Foto: dpa

KARLSRUHE. Die Steuerfahndung darf auch illegal erworbene Steuerdaten zur Strafverfolgung nutzen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ob der Ankauf bestimmter Steuer-DVDs tatsächlich illegal war, ließen die Verfassungsrichter offen.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen, das 100 000 Euro Einkommensteuer hinterzogen haben soll. Die Zinsen wurden mit Hilfe einer Stiftung in Liechtenstein dem deutschen Fiskus verborgen. Angaben auf einer vom Bundesnachrichtendienst ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel