Verfassungsgericht
Hilfe für Steuerfahnder
Verfassungsgericht: Auch rechtswidrig erlangte Beweise sind im Strafverfahren zulässig.
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KARLSRUHE. Die Steuerfahndung darf auch illegal erworbene Steuerdaten zur Strafverfolgung nutzen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ob der Ankauf bestimmter Steuer-DVDs tatsächlich illegal war, ließen die Verfassungsrichter offen.
Geklagt hatte ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen, das 100 000 Euro Einkommensteuer hinterzogen haben soll. Die Zinsen wurden mit Hilfe einer Stiftung in Liechtenstein dem deutschen Fiskus verborgen. Angaben auf einer vom Bundesnachrichtendienst ...