Heitersheim nimmt Stellung
Zum Planfeststellungsverfahren der Bahn / Rat billigt von Rechtsanwalt erarbeiteten Entwurf.
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HEITERSHEIM. In ihrer Planungshoheit, als Grundstückseigentümerin und als Trägerin öffentlicher Belange ist die Stadt Heitersheim von dem Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn AG zum 3. und 4. Gleis betroffen. Entsprechend hat Rechtsanwalt Alexander Simon von der Kanzlei Dohle und Simon in Freiburg eine Stellungnahme entworfen. Sie erfuhr nach Abgleichung mit den Landwirten sowie den Aussiedlerhöfen Feuerstein und Dreyer auch vom Gemeinderat "grünes Licht".
"Wir lehnen die Bahntrasse ab und stehen hinter der Bürgertrasse", betonte Bürgermeister Jürgen Ehret und erklärte, dass sich die Gemeinden zwischen ...