"Heimspiel" hilft Angeklagtem nicht

Landgericht bestätigt Bewährungsstrafe für 22-Jährigen.  

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BAD SÄCKINGEN. Auch wenn er, eher ein Sonderfall, von der ersten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Waldshut im Gebäude des Amtsgerichts Bad Säckingen verurteilt wurde – ein Trost dürfte dies für einen 22-Jährigen aus der Stadt kaum gewesen sein. Die Kammer verwarf gestern seine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil, das ihm insbesondere wegen räuberischen Diebstahls und Bestechung eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten eingebracht hatte.

Dass die Strafkammer in Bad Säckingen tagte, hatte einen Grund: Gleich vier Polizeibeamte vom örtlichen Revier mussten als Zeugen ihre Aussage machen, obwohl der Teilaspekt ...

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