Heimkind muss nicht zahlen

Tochter sollte einen Beitrag zur Pflege der Mutter leisten, die sie als Baby weggegeben hatte.  

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OFFENBURG. Im Rechtsstreit um die Frage, ob eine von der Mutter seit dem Säuglingsalter in Kinderheime abgegebene Tochter für einen Teil der Pflegekosten dieser Mutter aufkommen muss, hat das Familiengericht am Amtsgericht Offenburg einen Beschluss verkündet. Danach muss die gegen einen entsprechenden Bescheid des Sozialamts klagende Tochter keinen Unterhalt zahlen.

Grundsätzlich sind Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Anspruch auf Unterhalt nur wegfallen, wenn Eltern sich "schwerer Verfehlungen" an ihren Kindern schuldig gemacht haben. Gabriele ...

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Schlagworte: Michael Klatt, Gabriele Dietz-Paulig, Klaus Lorig

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