Account/Login

Heftige Kritik am Landratsamt

Kirchzarten muss Bebauungsplan Lerchenfeld nachbessern: Unterschiedliche Rechtsauffassung zur Kreisbehörde.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Erste Häuser stehen schon im Kirchzart...plan jetzt nachgebessert werden muss.   | Foto: Barbara Schmidt
Erste Häuser stehen schon im Kirchzartener Lerchenfeld. Der Rand des Neubaugebiets soll nur mit frei stehenden Einfamilienhäusern bebaut werden dürfen, weshalb der Bebauungsplan jetzt nachgebessert werden muss. Foto: Barbara Schmidt

KIRCHZARTEN. Die Gemeinde Kirchzarten muss ihren Bebauungsplan für das Lerchenfeld nachbessern. Der Plan soll aber nicht verändert werden, sondern es geht vielmehr darum, das Nein zu Doppel- und Reihenhäusern am östlichen Rand des Neubaugebiets klarer zu formulieren. Andernfalls könnte das Landratsamt eine solche Bebauung gegen den Willen der Gemeinde zulassen.

Damit das nicht passiert, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Rat erließ zudem eine Veränderungssperre für das Gebiet. Es geht um die Nutzungszonen 3 und 4 im Lerchenfeld, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel