Regelungen gelten sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Mieter, müssen aber angemessen sein
Die Hausordnung darf den Mietern das nächtliche Duschen nicht verbieten. Foto: hansgrohe
Eine vom Vermieter oder Hausverwalter erstellte Hausordnung soll das einträchtige Zusammenleben der Hausbewohner gewährleisten. Gelegentlich bestehen jedoch Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob die darin enthaltenen ...