Zapfeneinsatz
Hauseigentümer müssen Beseitigung von Eiszapfen bezahlen
Der Hauseigentümer muss die Kosten tragen, wenn die Feuerwehr ausrücken und von seinem Hausdach Eiszapfen von 1,50 Meter Länge abschlagen muss, um Gefahren für Passanten abzuwehren. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied gegen eine Eigentümergemeinschaft in Neustadt, die sich gegen eine Rechnung für einen Feuerwehreinsatz im Februar 2010 gewehrt hatte.
Fr, 17. Feb 2012, 17:30 Uhr
Titisee-Neustadt
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