Haschischanbau im Schrebergarten
Urteil: 18 Monate auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden.
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FREIBURG. Den Anbau von Cannabispflanzen für den Haschisch-Eigenbedarf sieht die Kleingartensatzung nicht vor. Ein 54-jähriger Freiburger hat dennoch auf seiner Parzelle in einem Schrebergartengelände Freiburgs illegal 22 Pflänzlein ausgebracht und im Sommer 2008 von der badischen Sonne verwöhnen lassen. Mitte September hatten sie die stattliche Höhe von 2,20 Meter erreicht. Jetzt musste er sich deshalb vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg verantworten und erhielt eine Bewährungsstrafe.
Die unerlaubte Anpflanzung kam in der Nacht zum 14. September 2008 quasi als Nebenprodukt einer ganz anderen Fahndung ans Licht. Die Polizei ließ sich auf der Suche nach einem ...