Das Wort "Pfusch" haben die Richter nicht benutzt. Aber gemeint. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Methode, mit der Hartz-IV-Sätze erhoben werden, gegen das Grundgesetz verstößt.
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Dass Berlin dabei auf eine Statistik zurückgreift, rügen die Richter nicht. Auch verwarfen sie nicht die Höhe der Unterstützungszahlung von 359 Euro, die ein Erwachsener im Monat erhält. Sie monierten aber, dass die Regierung nach Schema F verfährt und nicht schlüssig begründet, was jemand unbedingt zum ...