Hartz IV muss neu organisiert werden
Karlsruhe kippt die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen.
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KARLSRUHE. Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen muss neu geregelt werden. Die 2005 gebildeten Arbeitsgemeinschaften (Argen) sind verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nun muss die Politik die Betreuung innerhalb von drei Jahren umbauen. Bis dahin ändert sich für Hartz-IV-Empfänger nichts. Die Argen bleiben zunächst bestehen und zahlen wie gewohnt Geld aus.
Die Richter entschieden, dass die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen eine unzulässige Mischverwaltung sind (Az.: 2 BvR 2433/04). Damit bekamen elf Landkreise Recht, die geklagt hatten. Die ...