Hartheim kippt Streusalzverbot
Neue Streupflichtsatzung tritt zum 1. November in Kraft.
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HARTHEIM. Reinigen, räumen und, wenn es in der kalten Jahreszeit bald wieder schneit, auch streuen – das ist für viele Hausbesitzer (bisweilen eine lästige) Pflicht. Gefordert ist der Einsatz zur Sicherheit nicht nur vor der eigenen Haustür, sondern auch auf Zufahrten oder Gehwegen, die das eigene Grundstück berühren. In welchem Umfang der Bürger zur Beseitigung von Unkraut, Unrat, Abfällen, Verschmutzungen, Schnee oder Eis herangezogen wird, das können die Kommunen in der Streupflichtsatzung festlegen.
Die Hartheimer Räte beschäftigten sich in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause mit einer Aktualisierung der seit Herbst ...