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Harte Strafen für geplante Gewalttat

Richter geht im Urteil davon aus, dass die beiden Angeklagten dem Imbissbesitzer auflauerten, um Tageseinnahmen zu erbeuten.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. Im Prozess um den Raubüberfall auf einen Gastwirt in Laufenburg verurteilte das Landgericht Waldshut den älteren der beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlichem schweren Raub und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten, den Jüngeren wegen desselben Delikts zu fünf Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.

Damit blieb die Kammer nur wenig unter dem Antrag von Staatsanwältin Stefanie Hauser, die für die beiden 23 und 31 Jahre alten Türken auf sechs Jahre Haft plädiert hatte. Beide Verteidiger hatten dagegen lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert, weil sie für ihren ...

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