Von welchem Zeitpunkt an war das Opfer bei der Tat willen- und wehrlos? Das ist eine strittige Frage im Hans-Bunte-Prozess. Die Verteidigung fordert nun, dass ein neues Gutachten eingeholt wird.
Das Opfer im Hans-Bunte-Fall hatte an jenem Abend Alkohol getrunken und eine Ecstasy-Pille eingenommen. Foto: Boris Roessler
Für Hanna Palm, die Verteidigerin des Angeklagten Timo P., ist es die entscheidende Frage in diesem Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung beim Hans-Bunte-Areal am 14. Oktober 2018: Von welchem Moment an war das Opfer bei dem Tatgeschehen nicht mehr fähig, einen eigenen Willen zu bilden ...