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BGH-Urteil

Halter muss künftig für Knöllchen zahlen

Der BGH urteilt: Wer künftig einen Strafzettel kriegt, kann sich nicht mehr so einfach aus der Affäre ziehen. Fahrer müssen angegeben werden.  

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Knöllchen sind lästig – aber vermeidbar  | Foto: Fredrik von Erichsen
Knöllchen sind lästig – aber vermeidbar Foto: Fredrik von Erichsen

KARLSRUHE (dpa). Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu drücken. Pauschal zu behaupten, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt, reicht dafür nicht mehr. Das folgt aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch verkündet hat.

Hintergrund ist, dass zum Beispiel viele Supermärkte ihre Parkflächen inzwischen von privaten Dienstleistern überwachen lassen. Sie wollen verhindern, dass Leute, die gar nicht einkaufen gehen, die kostenlose Parkmöglichkeit nutzen und damit den Kunden die Plätze wegnehmen. Die Überwachungsfirmen dürfen – wie das Ordnungsamt ...

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