Haftstrafe auf Bewährung
Gericht sieht es als erwiesen an, dass ein Motorradfahrer ein Mädchen anfuhr und liegen ließ.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Bis zuletzt bestritt der 35-jährige Angeklagte, dass er der Motorradfahrer war, der im Mai 2001 Fahrerflucht begangen hatte, nachdem er in Neustadt ein zwölfjähriges Mädchen angefahren hatte. Vor der Verurteilung bewahrte ihn dies nicht, denn zahlreiche Zeugenaussagen und Indizien sprachen gegen ihn. Amtsrichter Martin Bellm verhängte fünf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie 500 Euro Schmerzensgeld und weitere 1500 Euro Geldauflage. Ferner wird dem Angeklagten ein weiteres Jahr keine neue Fahrerlaubnis erteilt.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte vor einem Monat unterbrochen werden müssen, als eine wichtige Zeugin nicht erschienen war (die BZ berichtete). Weil sie umgezogen war, hatte sie die Ladung nicht bekommen, den ...